Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht
Hinweis zur eingeschränkten Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht von BSKP
Gemäß § 43 a Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ist der Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht bezieht sich grundsätzlich auf alles, was dem Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufes bekannt geworden ist. Hiervon umfasst sind auch der Name des Mandanten sowie allein die Tatsache, dass überhaupt ein Mandatsverhältnis besteht. Selbst die Anbahnung des Mandats fällt unter die Verschwiegenheitspflicht.
Bevor Sie über das Internetportal der SZ unter der Domain "sz-recht.de" eine Erstanfrage stellen können, müssen sich zunächst auf den Internetseiten der SZ personalisiert registrieren (näheres hierzu finden Sie unter Ziffer 4 der Verbraucherinformationen). Für die Registrierung muss Ihr Abonnentenstatus geprüft werden. Hierzu ist nur die SZ, nicht aber BSKP in der Lage. Folglich erfährt die SZ allein durch Ihre Registrierung, dass Sie ein Mandatsverhältnis mit BSKP anbahnen. Das gleiche geschieht dadurch, dass die SZ die gesetzlich vorgeschriebene Bestätigung des Zugangs Ihrer Erstanfrage per automatischer E-Mail versendet. Ebenso überprüft die SZ automatisiert die Anzahl Ihrer Erstanfragen. Schließlich überwacht die SZ die Eingangszahlen der Erstanfragen, um die Einhaltung der Bearbeitungsfrist zu gewährleisten und um über deren etwaige Verlängerung zu informieren (näheres hierzu finden Sie unter § 6 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für eine Online-Erstanfrage). Damit erfährt die SZ ebenfalls, dass zwischen Ihnen und BSKP Mandatsverhältnisse bestehen bzw. bestanden.
Die SZ und ihre Mitarbeiter sind durch BSKP vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet worden, so dass eine Weitergabe Ihrer Daten sowie von Informationen im Zusammenhang mit der Anbahnung und/oder des Bestehens eines Mandatsverhältnisses mit BSKP an Dritte ausgeschlossen ist.
Ihre Registrierung sowie das Absenden von Erstanfragen sind technisch nur möglich, wenn Sie Ihr Einverständnis zur eingeschränkten Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht von BSKP durch Setzen eines Häkchens im entsprechenden Feld im Rahmen des Registrierungsvorgangs bzw. vor dem Absenden Ihrer Erstanfrage erklärt haben. Hierdurch willigen Sie ein, dass die SZ von der Anbahnung und/oder des Bestehens eines Mandatsverhältnisses mit BSKP Kenntnis erlangt. In diesem Umfang entbinden Sie BSKP von der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.